Für Flächen- Grunstücksinhaber:
Als Eigentümer, auch wenn Sie die Grundstücke verpachtet haben, stehen Sie für Umweltprobleme, Umweltschädigungen oder Umweltlbelastungen vor dem Gesetzgeber gerade.
Das heißt, Sie als Besitzer, haben die Aufsichtspflicht, dass keine Naturschädigung für Menschen, Tiere und Pflanzen eintritt.
Siehe Amtsblatt, Bad Münstereifel, Nordrhein - Westfalen:
"Schließlich müsse den Eigentümern verdeutlicht werden, dass sie für ihre Flächen haften."